Rechtliche Grundlagen 

Die Abgabe von Mikroorganismen wird in Deutschland durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG), früher Bundeseuchengesetz (BseuchG), geregelt. Pathogene Erreger der Risikogruppen II und darüber dürfen nur an Personen bzw. Einrichtungen abgegeben werden, die eine Erlaubnis nach § 44 IfSG besitzen oder einer solchen nach § 45 IfSG nicht bedürfen

Kunden, die erstmals Referenzmikroorganismen bestellen, werden daher gebeten, eine Kopie ihrer Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG oder § 19 BseuchG (ab 01.01.2006 ausschließlich § 44 IfSG!) vorzulegen oder uns schriftlich zu bestätigen, daß sie einer solchen nach § 45 IfSG entsprechend § 20 BseuchG nicht bedürfen.



MicrobiologicsTrademarks:

Lyfo-Disks, KWIK-STIK, KWIK-STIK
DuoPack,
KWIK-STIK
Plus,
EZ-COMP, EZ-CFU,
EZ-CFU
One Step,
EZ-FPC, EZ-PEC, E-power, KWIK-QC
Slides,
LabElite

Allgemeine Trademarks:

ATCC ist ein registrierter Markenname der American Type Culture Collection.

API und VITEK2 sind registrierte Markennamen von bioMerieux.

MicroScan ist ein registrierter Markenname von Date International, Inc.

Crystal und Sensititre sind registrierte Markennamen von Becton Dickinson Microbiology Systems.

Enterotube II, Minitek und Oxi/Ferm sind Markennamen von Becton Dickinson Microbiology Systems.

Sanicultist ein Handelsname von Starplex. Tween80 ist ein registrierter Handelsname von Atlas Chemical.