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Rechtliche Grundlagen |
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Die Abgabe von Mikroorganismen wird in Deutschland durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG), früher Bundeseuchengesetz (BseuchG),
geregelt. Pathogene Erreger der Risikogruppen II und darüber dürfen nur an Personen bzw. Einrichtungen abgegeben werden, die eine
Erlaubnis nach § 44 IfSG besitzen oder einer solchen nach § 45 IfSG nicht bedürfen
Kunden, die erstmals Referenzmikroorganismen bestellen, werden
daher gebeten, eine Kopie ihrer Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG oder § 19 BseuchG (ab 01.01.2006 ausschließlich § 44 IfSG!) vorzulegen
oder uns schriftlich zu bestätigen, daß sie einer solchen nach § 45 IfSG entsprechend § 20 BseuchG nicht bedürfen.
MicrobiologicsTrademarks:
Lyfo-Disks , |
KWIK-STIK , |
KWIK-STIK DuoPack, |
KWIK-STIK Plus, |
EZ-COMP , |
EZ-CFU , |
EZ-CFU One Step, |
EZ-FPC , |
EZ-PEC , |
E-power , |
KWIK-QC Slides, |
LabElite |
Allgemeine Trademarks:
ATCC ist ein registrierter Markenname
der American Type Culture Collection.
API und
VITEK2 sind registrierte Markennamen von
bioMerieux.
MicroScan ist ein registrierter Markenname
von Date International, Inc.
Crystal und
Sensititre sind registrierte Markennamen von
Becton Dickinson Microbiology Systems.
Enterotube II ,
Minitek und
Oxi/Ferm sind Markennamen von
Becton Dickinson Microbiology Systems.
Sanicult ist ein Handelsname von Starplex.
Tween 80 ist ein registrierter Handelsname von Atlas Chemical.
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